Sonntag, 7. Februar 2010

Besonderheiten Umschuldung

Es gibt bestimmte Besonderheiten bei einigen Umschuldungsverfahren. So unterliegen Bau- und Immobilienfinanzieren oft anderen Bedingungen als Finanzierungen von Konsumgütern. Ein Großteil der Baufinanzierungen unterliegt einer Zinsbindung für einen bestimmten Zeitraum. Danach tritt ein anderer oder variabler Zins für Ihre Finanzierung in Kraft. Eigentlich müssen die Kreditinstitute Sie rechtzeitig vor Ablauf der Zinsbindung darüber in Kenntnis setzen. Doch leider geschieht das verspätet, sodass Ihnen nicht mehr ausreichend Zeit für einen gründlichen Vergleich zum Wechsel verbleibt. Prüfen deshalb immer gründlich Ihre Unterlagen, wann die Zinsbindung ausläuft. Davor bleiben Ihnen drei Monate, um in eine günstigere Finanzierung umzusteigen.

Ebenso kann sich gerade bei Bauvorhaben die Erhöhung eines Kreditrahmens als notwendig herausstellen. Der Bau wird teurer als gedacht, die Bauzeit zieht sich in die Länge. Auch dann ist es lohnend über eine Umschuldung zu günstigeren Bedingungen nachzudenken. Im Internet und bei unabhängigen Beratungen können Sie Konditionen für Immobilienkredite vergleichen und eine Entscheidung treffen, die Ihnen hohe Zinszahlungen erspart.

Wenn Sie überschuldet sind, also eine Umschuldung trotz problematischer Schufa-Auskunft vornehmen möchten, dann gibt es ebenfalls Besonderheiten. Im Normalfall ist das nicht möglich. Sie können jedoch dennoch eine Kreditablösung oder Umschuldung vornehmen, wenn Sie eine Immobilie als Sicherheit anbieten. Doch hier ist Vorsicht geboten. Gerät die Tilgung ins Stocken oder Sie werden zahlungsunfähig, ist schnell Ihr Heim verloren.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen